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Information an alle Vermieter der Gemeine Klink
Aus gegebenem Anlass möchte ich auf die Einhaltung der Kurabgabesatzung der Gemeinde Klink hinweisen.
Auf der Grundlage dieser Satzung (Kurabgabesatzung – am 01.10.2015 in Kraft getreten) ist u.a. im § 8 – Pflichten der Quartiergeber und vergleichbarer Personen im Absatz 6 geregelt, dass die Durchschriften der Meldescheine
monatlich bis zum 5. des Folgemonats
in der Infostelle oder im Amt Seenlandschaft Waren abzugeben sind.
Leider kommen einige Quartiergeber dieser Regelung nicht nach!
Diese Nichteinhaltung stellt nach § 12- Ordnungswidrigkeit- dar und kann mit einer Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden.
Ich bitte Sie, liebe Vermieter, die Satzung einzuhalten, da diese Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Meldescheine, die auf Grund einer Stornierung, o.ä. ungültig sind, sind entsprechend zu kennzeichnen und ebenfalls abzugeben.
KEIN Meldeschein darf durch Sie entsorgt werden, da diese fortlaufend nummeriert sind und je Vermieter elektronisch erfasst werden.
Die Satzung ist im Internet unter www.amt-seenlandschaft-waren.de unter der Rubrik „Satzungen“ veröffentlicht.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Pape als zuständige Sachbearbeiterin für Tourismus/Kultur/Jugend/Sport im Amt Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4 in 17192 Waren (Müritz) oder telefonisch unter 03991/628 129.
Gez. Holtz
Ltd. Verwaltungsbeamtin (23.4.2021)